In der Steuerbilanz wird bereits seit geraumer Zeit der immer gleiche Zinssatz i.H.v. 6% herange-zogen. Dies führt regelmäßig zu Diskussionen, da die steuerliche Verpflichtung zu niedrig angesetzt wird. Gleichzeitig gilt für die Handelsbilanz ein viel niedrigerer Zinssatz, der zu einer viel höheren Rückstellung führt. Diese belastet das Unter-nehmen meist enorm, kann aber nur zum Teil steuerlich berücksichtigt werden.
Der handelsbilanziell relevante Zinssatz wird über die Bundesbank monatlich ermittelt, ist in den letzten Jahren stetig gefallen und tut dies in den nächsten Jahren weiter.
Dies führt nicht nur zu einer immer größeren Differenz zwischen dem steuerlichen und dem handelsbilanziellen Wert, sondern zusätzlich zu einer immer größeren Belastung für das Unternehmen.
Es kann vorkommen, dass bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen für die Handelsbilanz andere Rechnungsgrundlagen angewendet werden als für die Steuerbilanz.
Dies kann neben dem sehr unterschiedlichen Rechnungszins viele weitere Kriterien, wie z.B. das Renteneintrittsalter oder die Rentensteigerung betreffen.
Der Unterschied zwischen steuer- und handels-bilanziellen Pensionsrückstellungen kann dadurch noch größer werden.
Die versicherungsmathematischen Berechnungen bzw. Gutachten sind für die meisten Mandanten nicht oder nur sehr schwer nachvollziehbar.
Im Laufe der Jahre können sich Änderungen z.B. bei den Gesellschaftsanteilen ergeben haben, was Einfluss haben kann auf die Berechnungen.
Sollten sich dabei kleine Fehler eingeschlichen haben, bleiben diese oft unbemerkt.
In der Steuerbilanz wird bereits seit geraumer Zeit der immer gleiche Zinssatz i.H.v. 6% herange-zogen. Dies führt regelmäßig zu Diskussionen, da die steuerliche Verpflichtung zu niedrig angesetzt wird. Gleichzeitig gilt für die Handelsbilanz ein viel niedrigerer Zinssatz, der zu einer viel höheren Rückstellung führt. Diese belastet das Unter-nehmen meist enorm, kann aber nur zum Teil steuerlich berücksichtigt werden.
Der handelsbilanziell relevante Zinssatz wird über die Bundesbank monatlich ermittelt, ist in den letzten Jahren stetig gefallen und tut dies in den nächsten Jahren weiter.
Dies führt nicht nur zu einer immer größeren Differenz zwischen dem steuerlichen und dem handelsbilanziellen Wert, sondern zusätzlich zu einer immer größeren Belastung für das Unternehmen.
Es kann vorkommen, dass bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen für die Handelsbilanz andere Rechnungsgrundlagen angewendet werden als für die Steuerbilanz.
Dies kann neben dem sehr unterschiedlichen Rechnungszins viele weitere Kriterien, wie z.B. das Renteneintrittsalter oder die Rentensteigerung betreffen.
Der Unterschied zwischen steuer- und handels-bilanziellen Pensionsrückstellungen kann dadurch noch größer werden.
Die versicherungsmathematischen Berechnungen bzw. Gutachten sind für die meisten Mandanten nicht oder nur sehr schwer nachvollziehbar.
Im Laufe der Jahre können sich Änderungen z.B. bei den Gesellschaftsanteilen ergeben haben, was Einfluss haben kann auf die Berechnungen.
Sollten sich dabei kleine Fehler eingeschlichen haben, bleiben diese oft unbemerkt.