Sind die Rückdeckungswerte Ihrer Pensionszusage geschützt im Falle einer Insolvenz? Wir helfen Ihnen, dies sicher zu stellen!
Fällt die Pensionszusage in voller Höhe oder zum Teil unter den Schutz des PSVaG?
Sind alle Rückdeckungsverträge (formaljuristisch korrekt) verpfändet und ist die Pfandreife bereits eingetreten?
Liegen alle (formaljuristisch) notwendigen Unterlagen vollständig vor?
Sind Änderungen z.B. bei den Anteilsverhältnisse oder bei privaten Lebensumständen (Scheidung, Wiederheirat etc.) bereits berücksichtigt? Sind die Formulierungen der Pensionszusage rechtlich noch aktuell?