Fallstudien

Wenn 1,2 Millionen Euro Pensionsrückstellungen ein gesundes Unternehmen in die Insolvenz treiben

Ein überschuldetes Unternehmen wird allein durch die Neugestaltung der Pensionszusage vor der Insolvenz gerettet, ohne Produkt, ohne Liquiditätsabfluss. Bei einer Handelsbilanzsumme von rund 1,3 Millionen Euro standen 1,2 Millionen Euro Pensionsrückstellungen. Durch die Reduzierung der Zusage auf den erdienten Teil und das Ziehen einer bestehenden Kapitaloption konnte die Überschuldung abgewendet werden.

Ein überschuldetes Unternehmen wird allein durch die Neugestaltung der Pensionszusage vor der Insolvenz gerettet, ohne Produkt, ohne Liquiditätsabfluss.

Ein Fitnessstudio, geführt von zwei Inhabern, mit einer Handvoll Mitarbeitern. Operativ lief das Geschäft, und trotzdem stand das Unternehmen kurz vor der Insolvenz. Der Grund lag nicht im Markt, sondern in der Bilanz: Bei einer Handelsbilanzsumme von rund 1,3 Millionen Euro standen 1,2 Millionen Euro Pensionsrückstellungen. Die Überschuldung in der Handelsbilanz betrug bereits knapp eine halbe Million Euro, im Wesentlichen ausgelöst durch immer weiter steigende Pensionsrückstellungen.

Besonders tückisch war, dass das Problem lange unsichtbar blieb. Der Steuerberater hatte vor allem die Steuerbilanz im Blick, und dort wies das Unternehmen sogar einen kleinen Gewinn aus. Mit dieser „schwarzen Null" schien alles in Ordnung. Erst der Hinweis eines Dritten machte deutlich, dass das Unternehmen wirtschaftlich in ernsten Schwierigkeiten steckte. Über eine Rechtsanwältin, die den Inhabern nahestand und uns aus der gemeinsamen Arbeit im Fachverband Sanierung und Restrukturierung des BDU kannte, kam der Kontakt zu Richter Pension Consulting zustande.

Unser Vorgehen

In einem ersten Schritt haben wir die Pensionszusage auf den bereits erdienten Teil reduziert, also auf das, was der Berechtigte bis dahin tatsächlich erdient hatte. Weil der Empfänger bereits älteren Jahrgangs war, brachte dieser Schritt allein nur eine Senkung von rund 12 bis 15 Prozent und löste das Problem noch nicht. Entscheidend war der zweite Schritt: Ein bereits bestehender Nachtrag zur Zusage enthielt die Option, die Leistung als Kapital statt als lebenslange Rente auszuzahlen. Diese Option wurde verbindlich gezogen und führte zu einer massiven Reduzierung der Pensionsrückstellung in der Handelsbilanz. Den gesamten Prozess haben wir in engem Austausch mit dem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer begleitet; ergänzend wurde ein Insolvenzrechtler mit einbezogen, um die Einschätzung abzusichern.

Das Ergebnis

Die Pensionsrückstellung in der Handelsbilanz sank auf rund 750.000 Euro. Bei einer Bilanzsumme von etwa 900.000 Euro konnte die Überschuldung abgewendet werden, in der Folgebilanz betrug sie nur noch knapp 35.000 Euro, ein beherrschbarer Rest. Ein riesiges Ergebnis: Ohne dieses Eingreifen wäre das Unternehmen insolvenzantragspflichtig geworden und allein wegen seiner Pensionsrückstellungen in die Insolvenz gegangen.

Gelöst ohne ein einziges Produkt

Für uns ist das ein zentraler Punkt: Richter Pension Consulting ist reiner Berater im Bereich der Pensionsverpflichtungen, kein Produktvermittler. Wie dieser Fall zeigt, lassen sich die meisten Probleme mit Pensionszusagen ohne den Verkauf von Produkten lösen, allein durch die kluge Umgestaltung der Zusage. Unabhängig, produktneutral, provisionsfrei.

Genau dafür stehen wir: Es kann nicht sein, dass ein gesundes mittelständisches Unternehmen nur wegen schlecht gestalteter Pensionsverpflichtungen in die Insolvenz geht.