Fallstudie

Wie eine übersehene Pensionszusage einen Firmenverkauf fast platzen ließ

Ein fast gescheiterter Firmenverkauf wird gerettet, indem die übersehene Pensionszusage des früheren Inhabers per Kapitalabfindung enthaftend aus der Bilanz genommen wird. In nur vier Wochen, ohne ein einziges Produkt.

Der Verkauf war praktisch beschlossen. Eine Spedition mit rund 100 Mitarbeitern und 25 eigenen Fahrzeugen im Fuhrpark stand in der finalen Phase eines Unternehmensverkaufs. Ein Käufer war gefunden, zahlreiche Gespräche lagen bereits hinter den Beteiligten. Auf uns zugekommen ist ein M&A-Berater, mit dem wir gemeinsam im Fachverband Unternehmensnachfolge des BDU tätig sind.

Kurz vor dem Abschluss stellte der Käufer eine klare Bedingung: Er würde das Unternehmen nur ohne Pensionsverpflichtungen übernehmen. In der Bilanz schlummerte jedoch noch die Pensionszusage des Vaters, des früheren Inhabers, der sich längst in der laufenden Rentenzahlung befand. Auf der Verkäuferseite hatte diese Zusage niemand auf dem Schirm. Das Thema tauchte erst ganz zum Schluss auf, und der Zeitdruck war erheblich: Vom Erstkontakt bis zur fertigen Lösung blieben sage und schreibe vier Wochen.

Unser Vorgehen

Was den wenigsten bewusst ist: Auch ein ehemaliger Inhaber, der bereits Rente bezieht, kann abgefunden werden. Genau diesen Weg haben wir gewählt und die laufende Pension des Vaters mit einer Kapitalzahlung abgefunden. So ließ sich die Pensionsverpflichtung mit einer einzigen Maßnahme komplett und enthaftend aus der Bilanz nehmen. Die gesamte Umsetzung erfolgte in sehr enger Abstimmung mit dem M&A-Berater und, weil das Unternehmen in Süddeutschland saß, ausschließlich per Videokonferenz und Telefon.

Das Ergebnis

Das Unternehmen war anschließend vollständig von Pensionsverpflichtungen befreit und damit verkaufsfähig. Darüber hinaus lag das Kapital, das zur Erfüllung der Pension nötig war, nun im Privatvermögen des Vaters und nicht mehr in einer Unternehmenshülle, die künftig ein fremder Eigentümer kontrolliert. Auch die sogenannten Sterblichkeitsgewinne, also der Vorteil, der entsteht, wenn ein Versorgungsberechtigter früher verstirbt, blieben so in der Familie, statt dem neuen Eigentümer zuzufallen. Das Vermögen war im privaten Bereich gesichert, das Unternehmen enthaftet, und der Verkauf konnte stattfinden.

Ohne dieses rechtzeitige Eingreifen wäre das Unternehmen schlicht nicht verkäuflich gewesen. Der Käufer hätte nicht gekauft oder nur mit einem sehr hohen Kaufpreisabschlag. Das Kapital wäre im Unternehmen gebunden und gefährdet geblieben und im Todesfall keinesfalls dem Versorgungsberechtigten oder seiner Familie zugutegekommen.

Gelöst ohne ein einziges Produkt

Auch dieser Fall zeigt, was uns wichtig ist: Die Lösung bestand ausschließlich in einer Kapitalzahlung, kein Versicherungsprodukt, kein Finanzprodukt. Gerade im Mittelstand begegnet uns immer wieder die Vorstellung, Pensionsverpflichtungen ließen sich nur mit Produkten lösen. Das Gegenteil ist der Fall. Wir sind ein reines Beratungsunternehmen im Bereich der Pensionsverpflichtungen, unabhängig, produktneutral, provisionsfrei.