
Verkauft und wirklich raus? Wie Mittelständler Pensionsverpflichtungen beim Unternehmensverkauf endgültig hinter sich lassen
Wer sein Unternehmen verkauft, will danach frei sein – nicht jahrzehntelang eine Rentnergesellschaft verwalten. In dieser Folge erklären Dr. Martin Bürmann (Rittershaus) und Sascha Richter (Richter Pension Consulting), wie Mittelständler nach einem Buyout die Pensionsverpflichtungen ihrer Mitarbeiter rechtssicher, ethisch sauber und vollständig enthaftend ausgliedern können. Der Schlüssel: professionelle Anbieter, die die Rentnergesellschaft übernehmen, und Pensionsfonds, die das Kapital mehrerer Kollektive bündeln – für niedrige Kosten, echte Kalkulierbarkeit und maximale Rechtssicherheit für die Rentner.
Der unterschätzte Deal-Killer: Pensionszusagen beim Unternehmensverkauf
Viele Mittelständler, die ihr Lebenswerk verkaufen, erleben nach dem erfolgreichen Abschluss eine unangenehme Überraschung: Das operative Unternehmen ist weg, das Geld ist auf dem Konto – aber die Rentnergesellschaft ist noch da. Und mit ihr Haftung, Verwaltungsaufwand und Verantwortung für ehemalige Mitarbeiter, Witwen und Hinterbliebene, die möglicherweise noch Jahrzehnte Rentenansprüche haben.
Genau darüber sprechen Dr. Martin Bürmann von der Kanzlei Rittershaus und Sascha Richter von der Richter Pension Consulting GmbH in der aktuellen Folge des Podcasts „REstart – Legal Insights zur Sanierung von Unternehmen".
Warum scheitern M&A-Deals an Pensionszusagen?
Käufer wollen keine Pensionsverpflichtungen übernehmen. Der Satz fällt im Gespräch beiläufig, aber er trifft den Kern: „Der sagt, ein gutes Stück – bleibt mir mit dem Zeug weg." Die Konsequenz ist, dass Pensionszusagen für Mitarbeiter vor dem Verkauf in eine separate Rentnergesellschaft ausgegliedert werden müssen. Das schützt den Käufer, ist rechtlich notwendig – und lässt den Verkäufer zunächst trotzdem nicht vollständig frei.
Das eigentliche Problem: Die Rentnergesellschaft bleibt beim Verkäufer
Die Ausgliederung in eine Rentnergesellschaft ist ein zwingend notwendiger Schritt zur Enthaftung des operativen Unternehmens. Doch der Verkäufer hält nun eine Gesellschaft, die ausschließlich Aufwand, Risiko und Haftung bedeutet – ohne jeden unternehmerischen Mehrwert. Wer in die Toskana möchte und Olivenbäume wässern will, hat keine Freude daran, gleichzeitig als Geschäftsführer einer Rentnergesellschaft zu haften, bis die letzte Witwe verstorben ist.
Die Lösung: Professionelle Träger und gebündelte Pensionsfonds
Sascha Richter beschreibt einen Weg, der vollständige Enthaftung und professionelle Betreuung der Rentner vereint: Spezialisierte Anbieter übernehmen die Rentnergesellschaft vollständig – inklusive Gesellschafterstellung. Das Kapital wird in einen BaFin-regulierten Pensionsfonds überführt, der die Mittel mehrerer Rentnergesellschaften auf Anlageebene bündelt. Gesellschaftsrechtlich bleiben die Kollektive dabei sauber getrennt – aber auf der Investitionsebene greift der Effekt der großen Zahl: Sterblichkeitsannahmen werden realistischer, Kosten sinken, die Kalkulierbarkeit steigt.
Entscheidend ist dabei die Qualität des Anbieters. Die RDA hat Mindeststandards formuliert: niedrige Kosten, passgenaue Kapitalanlage zum Bestand, klare Governance-Anforderungen. Ein BaFin-regulierter Pensionsfonds gibt zudem die Gewissheit, dass das Kapital weder entnommen noch zweckentfremdet werden kann – auch nicht mit Zustimmung der Rentner.
Was bedeutet das für Mittelständler in der Praxis?
Der Beratungsbedarf rund um Pensionszusagen ist im Mittelstand erheblich größer als oft angenommen. Viele Unternehmer denken, das Thema sei mit einer Rückdeckungsversicherung erledigt. Tatsächlich beginnt die eigentliche Komplexität oft erst dann, wenn ein Unternehmensverkauf oder eine Restrukturierung auf dem Tisch liegt. Wer früh plant, schafft die Voraussetzungen dafür, nach dem Verkauf wirklich frei zu sein – rechtlich, finanziell und persönlich.
Die Botschaft dieser Folge ist klar: Enthaftung beim Unternehmensverkauf ist möglich – aber nur, wenn Pensionsverpflichtungen nicht erst kurz vor dem Deal, sondern rechtzeitig und mit dem richtigen Partner strukturiert werden.
Dr. Martin Bürmann und Sascha Richter besprechen diese und weitere Fragen rund um Pensionszusagen, Sanierung und Unternehmensrestrukturierung im Podcast „REstart – Legal Insights zur Sanierung von Unternehmen".
