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Auf Pensionszusagen an den Unternehmensinhaber kann man im Krisenfall nicht einfach verzichten.

Auf Pensionszusagen an den Unternehmensinhaber kann man im Krisenfall nicht einfach verzichten. Für bereits geleistete Zusagen ergibt sich schnell ein doppeltes steuerliches Risiko. Neben der verdeckten Gewinnausschüttung wird der Verzicht auf bereits geleistete Zahlungen zusätzlich als lohnsteuerlicher Zufluss gewertet. Welche Strategien für Inhaber wie das Unternehmen im Sanierungsfall zielführender sind, erörtert Sascha Richter gemeinsam mit Dr. Martin Bürmann.

Diese Episode  fokussiert sich diesmal speziell auf Pensionszusagen an Unternehmensinhaber in Krisensituationen.

Das zentrale Problem: Wenn ein Unternehmen in Schieflage gerät, liegt der Gedanke nahe, dass der Inhaber auf seine eigene Pensionszusage verzichtet, um das Unternehmen zu entlasten. Doch genau das birgt ein doppeltes steuerliches Risiko – einerseits droht die Einstufung als verdeckte Gewinnausschüttung, andererseits ein lohnsteuerlicher Zufluss. Beides kann die Krise sogar noch verschärfen statt sie zu lösen.

Als Alternative wird die Strategie des „Einfrierens" der sogenannten Future-Services besprochen – also das Stoppen des weiteren Aufbaus von Pensionsansprüchen, ohne die bereits erdienten Ansprüche anzutasten. Bürmann und Richter erläutern, warum dieses Einfrieren oft die klügere und steuerlich sicherere Sanierungsoption ist.

Die Episode richtet sich an Geschäftsführer-Gesellschafter, Berater und Sanierer, die mit Pensionszusagen in Krisenunternehmen umgehen müssen.