Pensionsrückstellungen stoppen

Starken Anstieg der Pensions-rückstellungen verhindern


Wir können helfen, wenn Ihre Pensionsrückstellungen immer weiter steigen - oder selbst  bei bereits in Rente befindlichen Personen nicht merklich abnehmen!

Starken Anstieg der Pensionsrückstellungen stoppen


Gefährdet der Verlauf der Pensionsrückstellungen (nur) Ihren Gewinn oder sogar schon Ihr Unternehmen?

Wir helfen Ihnen, die Entwicklung der Rückstellungen vor und nach Rentenbeginn zu verstehen und zeigen Ihnen geeignete Möglichkeiten auf!

Die Höhe und der Verlauf der Pensionsrückstellungen in Handels- und Steuerbilanz können sehr unterschied-lich sein.


So kann es in den letzten Jahren sogar vorkommen, dass bei Rentenempfäng-ern die Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz steigen, während sie in der Steuerbilanz (gewinnerhöhend) auf-gelöst werden.


Doch woher kommt es zu diesen großen Unterschieden zwischen Steuer- und Handelsbilanz?


Nachfolgend finden Sie einige Anhaltspunkte, die die Ursache hierfür sein können:

  • Unterschiedliche Rechnungszinssätze

    In der Steuerbilanz wird bereits seit geraumer Zeit der immer gleiche Zinssatz i.H.v. 6% herange-zogen. Dies führt regelmäßig zu Diskussionen, da die steuerliche Verpflichtung zu niedrig angesetzt wird. Gleichzeitig gilt für die Handelsbilanz ein viel niedrigerer Zinssatz, der zu einer viel höheren Rückstellung führt. Diese belastet das Unter-nehmen meist enorm, kann aber nur zum Teil steuerlich berücksichtigt werden. 


    Der handelsbilanziell relevante Zinssatz wird über die Bundesbank monatlich ermittelt, ist in den letzten Jahren stetig gefallen und tut dies in den nächsten Jahren weiter.

    Dies führt nicht nur zu einer immer größeren Differenz zwischen dem steuerlichen und dem handelsbilanziellen Wert, sondern zusätzlich zu einer immer größeren Belastung für das Unternehmen. 

  • Unterschiedliche Rechnungsgrundlagen

    Es kann vorkommen, dass bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen für die Handelsbilanz andere Rechnungsgrundlagen angewendet werden als für die Steuerbilanz.


    Dies kann neben dem sehr unterschiedlichen Rechnungszins viele weitere Kriterien, wie z.B. das Renteneintrittsalter oder die Rentensteigerung betreffen.


    Der Unterschied zwischen steuer- und handels-bilanziellen Pensionsrückstellungen kann dadurch noch größer werden.

  • Versicherungsmathematische Annahmen

    Die versicherungsmathematischen Berechnungen bzw. Gutachten sind für die meisten Mandanten nicht oder nur sehr schwer nachvollziehbar. 


    Im Laufe der Jahre können sich Änderungen z.B. bei den Gesellschaftsanteilen ergeben haben, was Einfluss haben kann auf die Berechnungen.

    Sollten sich dabei kleine Fehler eingeschlichen haben, bleiben diese oft unbemerkt.

Die Höhe und der Verlauf der Pensionsrückstellungen in Handels- und Steuerbilanz können sehr unter-schiedlich sein.


So kann es in den letzten Jahren sogar vorkommen, dass bei Rentenempfängern die Pensionsrück-stellungen in der Handelsbilanz steigen, während sie in der Steuerbilanz (gewinnerhöhend) aufgelöst werden.


Doch woher kommt es zu diesen großen Unter-schieden zwischen Steuer- und Handelsbilanz?


Nachfolgend finden Sie einige Anhaltspunkte, die die Ursache hierfür sein können:

  • Unterschiedliche Rechnungszinssätze

    In der Steuerbilanz wird bereits seit geraumer Zeit der immer gleiche Zinssatz i.H.v. 6% herange-zogen. Dies führt regelmäßig zu Diskussionen, da die steuerliche Verpflichtung zu niedrig angesetzt wird. Gleichzeitig gilt für die Handelsbilanz ein viel niedrigerer Zinssatz, der zu einer viel höheren Rückstellung führt. Diese belastet das Unter-nehmen meist enorm, kann aber nur zum Teil steuerlich berücksichtigt werden. 


    Der handelsbilanziell relevante Zinssatz wird über die Bundesbank monatlich ermittelt, ist in den letzten Jahren stetig gefallen und tut dies in den nächsten Jahren weiter.

    Dies führt nicht nur zu einer immer größeren Differenz zwischen dem steuerlichen und dem handelsbilanziellen Wert, sondern zusätzlich zu einer immer größeren Belastung für das Unternehmen. 

  • Unterschiedliche Rechnungsgrundlagen

    Es kann vorkommen, dass bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen für die Handelsbilanz andere Rechnungsgrundlagen angewendet werden als für die Steuerbilanz.


    Dies kann neben dem sehr unterschiedlichen Rechnungszins viele weitere Kriterien, wie z.B. das Renteneintrittsalter oder die Rentensteigerung betreffen.


    Der Unterschied zwischen steuer- und handels-bilanziellen Pensionsrückstellungen kann dadurch noch größer werden.

  • Versicherungsmathematische Annahmen

    Die versicherungsmathematischen Berechnungen bzw. Gutachten sind für die meisten Mandanten nicht oder nur sehr schwer nachvollziehbar. 


    Im Laufe der Jahre können sich Änderungen z.B. bei den Gesellschaftsanteilen ergeben haben, was Einfluss haben kann auf die Berechnungen.

    Sollten sich dabei kleine Fehler eingeschlichen haben, bleiben diese oft unbemerkt.

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