Pensionszusagen beim Unternehmensverkauf

Pensionszusagen beim Unternehmensverkauf


Wollen Sie beim Unternehmensverkauf die Pensionszusage im Unternehmen belassen und sich einen Gegenwert beim Kaufpreis abziehen lassen - und wenn ja, welchen?

Oder wollen Sie Ihre Pensionszusage vor dem Unternehmensverkauf auslagern - und wenn ja, wohin bzw. auf wen und zu welchem Wert?

Pauschale Lösungen gibt es hier nicht. Aber wir finden für Sie den passenden Weg.

Wenn im Falle eines Unternehmensverkaufs die Pensionszusage im Unternehmen verbleibt, tragen beide Seiten die damit verbundenen Risiken: der Käufer trägt das Risiko, dass der Verkäufer/Renten-empfänger lange lebt und somit lange Zeit Renten-zahlungen  leisten und weiter Rückstellungen bilden muss. Der Verkäufer/Rentenempfänger trägt das Risiko, dass es irgendwann vielleicht zu einer Insolvenz kommt und seine Zahlungen nicht ausreichend geschützt sind. Im Todesfall verbleibt zudem das gesamte Restkapital beim Käufer.


Beim Unternehmensverkauf ist daher die Auslagerung einer Pensionszusage aus einem Unternehmen grund-sätzlich empfehlenswert.


Doch was ist im individuellen Fall der geeignete Weg? Häufig geht es hierbei um sehr viel Geld!


Folgende Punkte spielen häufig eine große Rolle:

- Wer trägt die Haftung?

- Wie sicher ist die Rentenzahlung?

- Wer erhält das restliche Kapital im Todesfall?

  • Unterstützungskasse

    Man unterscheidet grundsätzlich zwei Formen der Unterstützungskasse:


    1) rückgedeckte Unterstützungskasse, bei der eine (klassische) Rückdeckungsversicherung einer Versicherungsgesellschaft zur Erfüllung der Ansprüche abgeschlossen wird und die von den meisten Lebens- und Rentenversicherungsge-sellschaften angeboten wird. Kalkuliert wird i.d.R. mit dem (meist garantierten) Rechnungszins, was daher zu einem sehr hohen Liquiditätsbedarf führt.


    2) pauschaldotierte Unterstützungskasse, die deutlich freier ist bei den Kapitalanlagemöglich-keiten, dafür aber anderen Rechnungslegungs-vorschriften unterliegt und ggf.  höhere Risiken birgt. 

  • Liquidations-(Direkt-)Versicherung

    Diese kann im Falle der Liquidation eines Unternehmens herangezogen werden, da sie die rechtliche Enthaftung nach sich zieht. Hierbei wird ebenfalls eine Rückdeckungsversicherung auf Basis der Garantieverzinsung abgeschlossen mit einem sehr hohen Liquiditätsbedarf. Die Anbieter sind auch hier die klassischen Lebens- und Rentenversicherungsgesellschaften - allerdings ist deren Zahl bei diesem speziellen und eher selten vorkommenden Durchführungsweg deutlich geringer. Im Todesfall der Versorgungsberechtigten gibt es keine Möglichkeit zur Rückzahlung des Restkapitals.

    Gerade hierzu bieten sich interessante Alternativen an - mit geringerem Kapitalbedarf bei ebenfalls vollständiger Enthaftung!

  • Treuhandgesellschaft / CTA

    Eine Treuhandgesellschaft oder CTA (Contractual Trust Arrangement) kann ebenfalls eine Pensionszusage übernehmen.


    Dies führt allerdings nicht zur Auslagerung, sondern lediglich zur Ausfinanzierung und somit zur Saldierung unter HGB und/oder IFRS/US-GAAP; 

    In der Steuerbilanz hat dies keine Auswirkungen.


    Eine Treuhandlösung bietet sich meist bei Kollektivzusagen an (Vielzahl an Arbeitnehmern), kann aber auch bei Einzelzusagen in individuellen Konstellationen eine Lösung sein.

  • Pensionsfonds

    Man unterscheidet grundsätzlich zwei Formen des Pensionsfonds:


    1) versicherungsförmiger Pensionsfonds, bei dem ebenfalls eine Rückdeckungsversicherung einer Versicherungsgesellschaft zur Erfüllung der Ansprüche abgeschlossen wird. Wie bei der Unterstützungskasse und der Liquiditationsversicherung kalkuliert diese mit dem garantierten Rechnungszins und hat daher einen sehr hohen Liquiditätsbedarf. Auch hierbei gibt es im Todesfall der Versorgungsberechtigten keine Möglichkeit zur Rückzahlung des Restkapitals.


    2) nicht-versicherungsförmiger Pensionsfonds, der deutlich freier ist bei den Kapitalanlagemöglichkeiten, dafür aber anderen Rechnungslegungsvorschriften unterliegt und Nachschuss-Risiken bergen kann. Im Todesfall der Versorgungsberechtigten kann allerdings je nach Anbieter und Modell das Restkapital an das Unternehmen zurückgezahlt werden und geht daher nicht verloren. Die Auswahl beschränkt sich auf eine überschaubare Zahl an Anbietern, die sich allerdings durch unterschiedliche Leistungsspektren unterscheiden. Hier gilt es, für den individuellen Fall den richtigen Anbieter zu finden.


    Der Pensionsfonds ist bei großen Unternehmen bereits seit Jahren ein gängiger Durchführungsweg und findet zunehmend Verbreitung auch in kleineren und mittelständischen Unternehmen.

  • Rentner-GmbH

    Hierbei handelt es sich meist um ein Unternehmen in Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (häufig GmbH oder UG), das außer der Erfüllung der Rentenverpflichtungen keinen weiteren Geschäftsbetrieb betreibt. 


    Sie kann entweder eigens hierfür neu gegründet werden oder man nutzt das bestehende Unternehmen. 


    Diese Möglichkeit ist in der Regel sehr individuell, bietet aber viele Optionen - angefangen bei der Zusammensetzung des Gesellschafterkreises bis hin zur Gestaltung der Kapitalanlage. 

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