Fallstudie

Enthaftung unter Zeitdruck: Wie ein Konzern seine Tochter noch vor Weihnachten verkaufen konnte

Ein Konzern will eine Tochtergesellschaft verkaufen, doch der Käufer verlangt die vollständige Enthaftung von allen Pensionsverpflichtungen. Zwischen Erstkontakt und Abschluss liegen nur wenige Wochen bis Weihnachten. Gelöst über zwei getrennte Wege, Kapitalzahlung und Übertragung auf eine Rentnergesellschaft.

Diesmal kam das Unternehmen selbst auf uns zu: Ein Medienkonzern mit rund 100 Tochtergesellschaften und einer Bilanzsumme von drei bis vier Milliarden Euro, mit dem wir bereits in verschiedenen anderen Projekten zusammengearbeitet hatten. Eine seiner Tochtergesellschaften sollte verkauft werden. Der Haken: Diese Tochter trug noch Pensionsverpflichtungen, und der Käufer machte eine vollständige Enthaftung zur Bedingung. Die Verpflichtungen verteilten sich auf einige wenige Mitarbeiter, von denen rund zehn zusätzlich eine Rückdeckungsversicherung in einem Gruppenvertrag hatten.

Unser Vorgehen

Wir haben zwei Gruppen unterschieden. Mit den aktiven Mitarbeitern, nur einer Handvoll, führten wir Gespräche und stellten ihre Pensionszusage von einer lebenslangen Rentenzahlung zum Rentenbeginn auf eine Kapitalzahlung um. Damit wurde die Verpflichtung planbar statt zinsabhängig und unkalkulierbar. Die übrigen Berechtigten, bereits ausgeschiedene Anwärter mit unverfallbaren Ansprüchen sowie laufende Rentner, übertrugen wir auf eine andere Gesellschaft desselben Konzerns, die dadurch faktisch zu einer eigenen Rentnergesellschaft wurde. So verließ die Last die zu verkaufende Tochter vollständig.

Das Ergebnis

Die operative Gesellschaft war am Ende vollständig von Pensionsverpflichtungen enthaftet. Durch die Umstellung auf Kapital wurden die verbliebenen Verpflichtungen für den Käufer kalkulierbar und damit kein Hindernis mehr. Der Käufer erhielt die vollständige Enthaftung, die er verlangt hatte, und die Tochtergesellschaft konnte verkauft werden.

Die eigentliche Herausforderung: Die Zeit

Der Konzern kam Anfang Dezember auf uns zu, und das gesamte Vorhaben musste bis Weihnachten abgeschlossen sein. Der Zeitdruck war enorm: In diesen wenigen Wochen mussten sämtliche Vereinbarungen getroffen und sämtliche Gespräche geführt werden, mit den aktiven Mitarbeitern, dem Betriebsrat, den Versicherungsmathematikern für die Berechnungen und den beteiligten Anwälten. Dass die vollständige Enthaftung in diesem Fenster gelang, war nur durch eine strukturierte, eng abgestimmte Vorgehensweise möglich.

Ohne dieses Eingreifen wäre die Tochtergesellschaft schlicht nicht verkauft worden, die Enthaftung war die harte Bedingung des Käufers. Auf Dauer hätte der Konzern den Geschäftsbetrieb dieser Tochter vermutlich eingestellt, weil sie nicht mehr ins Portfolio passte. Erst die Enthaftung machte den Verkauf überhaupt möglich.